Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Das Bundeskabinett hat am 16.02.2022 den Regierungsentwurf fĂŒr ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Der Entwurf bĂŒndelt wirtschaftliche, aber auch soziale Maßnahmen, die sehr schnell greifen und helfen sollen.

Im Einzelnen betrifft dies die folgenden steuerlichen Maßnahmen:

  • Corona-Bonus fĂŒr PflegekrĂ€fte
  • Steuerfreie ZuschĂŒsse zum Kurzarbeitergeld
  • Homeoffice-Pauschale
  • Degressive Abschreibung
  • Erweiterte Verlustverrechnung
  • Investitionsfristen bei InvestitionsabzugsbetrĂ€gen
  • Investitionsfristen bei Reinvestitionen
  • SteuererklĂ€rungsfristen
  • Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/viertes-corona-steuerhilfegesetz_168_560690.html?ecmId=33860&ecmUid=3521863&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2022-02-08%2FTop-News-Viertes-Corona-Steuerhilfegesetz

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