Das Bundeskabinett hat am 16.02.2022 den Regierungsentwurf fĂŒr ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Der Entwurf bĂŒndelt wirtschaftliche, aber auch soziale MaĂnahmen, die sehr schnell greifen und helfen sollen.
Im Einzelnen betrifft dies die folgenden steuerlichen MaĂnahmen:
- Corona-Bonus fĂŒr PflegekrĂ€fte
- Steuerfreie ZuschĂŒsse zum Kurzarbeitergeld
- Homeoffice-Pauschale
- Degressive Abschreibung
- Erweiterte Verlustverrechnung
- Investitionsfristen bei InvestitionsabzugsbetrÀgen
- Investitionsfristen bei Reinvestitionen
- SteuererklÀrungsfristen
- Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt