Im Rahmen der Umsetzung der Reform der Grundsteuer ist auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine Erklärung abzugeben.
Im Rahmen der Umsetzung der Reform der Grundsteuer ist auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine Erklärung abzugeben.