Im Rahmen der Umsetzung der Reform der Grundsteuer ist auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine Erklärung abzugeben.
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Im Rahmen der Umsetzung der Reform der Grundsteuer ist auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine Erklärung abzugeben.