Das Bundeskabinett hat am 16.02.2022 den Regierungsentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Der Entwurf bündelt wirtschaftliche, aber auch soziale Maßnahmen, die sehr schnell greifen und helfen sollen.
Im Einzelnen betrifft dies die folgenden steuerlichen Maßnahmen:
- Corona-Bonus für Pflegekräfte
- Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
- Homeoffice-Pauschale
- Degressive Abschreibung
- Erweiterte Verlustverrechnung
- Investitionsfristen bei Investitionsabzugsbeträgen
- Investitionsfristen bei Reinvestitionen
- Steuererklärungsfristen
- Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt