Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wird bis zum 31.8.2023 verlängert. Bisher galt, dass die Einreichung bis zum 30.6.2023 erfolgen muss.
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Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wird bis zum 31.8.2023 verlängert. Bisher galt, dass die Einreichung bis zum 30.6.2023 erfolgen muss.