Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wird bis zum 31.8.2023 verlängert. Bisher galt, dass die Einreichung bis zum 30.6.2023 erfolgen muss.
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wird bis zum 31.8.2023 verlängert. Bisher galt, dass die Einreichung bis zum 30.6.2023 erfolgen muss.