Grundsteuerreform: Wer zur Erklärungsabgabe verpflichtet ist
Im Rahmen der Umsetzung der Reform der Grundsteuer ist auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft eine Erklärung abzugeben. https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/grunsteuerreform-wer-zur-erklaerungsabgabe-verpflichtet-ist_170_561320.html?fbclid=IwAR3QUYnIWP5sAimzmlliNlDD8YEAVeCIg9cJeRcG-_roOHAL9YIsft1xcio